Moin! Ich bin Thomas vom Webmasterplan-Team. Wussten Sie, dass seit der Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) am 19. Juli 2013 eine regelrechte Revolution in der Welt der Freiberufler stattgefunden hat? Diese MBB Rechtsform hat die Spielregeln für viele Berufsgruppen grundlegend verändert.
Die PartG mbB bietet Freiberuflern wie Steuerberatern, Architekten und Ärzten die Möglichkeit, ihre Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken. Das ist ein gewaltiger Fortschritt gegenüber früheren Modellen. Trotzdem bleiben die Partner für Verbindlichkeiten wie Mieten oder Gehälter persönlich haftbar.
Im Jahr 2025 hat sich die Partnerschaftsgesellschaft mbB als beliebte Rechtsform etabliert. Sie vereint die Vorteile einer Personengesellschaft mit dem Schutz einer begrenzten Haftung. Für viele Freiberufler ist sie damit zur ersten Wahl geworden.
Grundlagen der Partnerschaftsgesellschaft mbB
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) wurde am 19. Juli 2013 eingeführt. Diese Rechtsform bietet Freiberuflern eine attraktive Option zur Zusammenarbeit mit Haftungsbeschränkung.
Definition und rechtliche Einordnung
Die PartG mbB ist eine Sonderform der Partnerschaftsgesellschaft. Sie richtet sich gemäß Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) §1 Abs. 2 explizit an Freiberufler. Typische Berufsgruppen sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Dozenten.
Gesetzliche Grundlagen im PartGG
Das PartGG regelt die Rahmenbedingungen für die PartG mbB. Ein zentraler Aspekt ist die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen für Schäden aus fehlerhafter Berufsausübung. Dies schließt die private Haftung der Partner aus.
Unterschied zur klassischen Partnerschaftsgesellschaft
Der Hauptunterschied zur klassischen PartG liegt in der Haftung. Bei der PartG haftet der einzelne Freiberufler persönlich mit seinem Privatvermögen. Die PartG mbB begrenzt die Haftung auf die Versicherungssumme des Vertrags. Alle Mitglieder müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Rechtsform | Haftung | Versicherungspflicht |
---|---|---|
Klassische PartG | Persönlich mit Privatvermögen | Keine zwingende Vorschrift |
PartG mbB | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Pflicht für alle Partner |
Die Beliebtheit der PartG mbB zeigt sich in den Bestandszahlen: Von 361 Gesellschaften Ende 2013 stieg die Zahl auf 2957 Ende 2015. Experten erwarten einen Anstieg des Anteils an allen Partnerschaftsgesellschaften auf etwa 25%.
Voraussetzungen für die MBB Rechtsform
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) bietet Freien Berufen seit 2013 eine attraktive Rechtsform. Um diese Gesellschaftsform zu nutzen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Zulässige Berufsgruppen
Die PartG mbB steht verschiedenen Freien Berufen offen. Dazu gehören:
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Architekten
- Ingenieure
Seit 2016 können auch Anwälte und Ärzte in einer gemeinsamen Partnerschaftsgesellschaft auftreten. In Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen wurde das Berufsrecht angepasst, um Architekten die Wahl dieser Rechtsform zu ermöglichen.
Mindestanzahl der Partner
Für die Gründung einer PartG mbB sind mindestens zwei Partner erforderlich. Es gibt keine Obergrenze für die Partneranzahl. Jeder Partner muss eine Mindestbeteiligung von 25% halten.
Erforderliche Dokumentation
Zur Gründung einer PartG mbB ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig. Dieser muss notariell beurkundet werden. Anschließend erfolgt die Eintragung ins Partnerschaftsregister. Die Kosten für die ersten Schritte der Gründung belaufen sich auf etwa 290 EUR brutto. Zusätzlich ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 10 Millionen Euro pro Jahr abzuschließen.
Haftungsbeschränkung und Versicherungspflicht
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) bietet Freiberuflern eine attraktive Haftungsbegrenzung. Seit 2013 können Gesellschafter ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken, sofern sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Die Versicherungssumme spielt eine zentrale Rolle bei der Haftungsbeschränkung. Für Rechtsanwälte beträgt die Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen Euro pro Schadensfall. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen mindestens 1 Million Euro pro Fall versichern.
Die PartG mbB muss den Zusatz „mit beschränkter Berufshaftung“ oder „mbB“ im Namen führen. Dies signalisiert Kunden die besondere Haftungssituation. Wichtig: Die Haftungsbegrenzung gilt nur für berufliche Fehler, nicht für wirtschaftliche Verpflichtungen wie Mietschulden.
Berufsgruppe | Mindestversicherungssumme | Besonderheiten |
---|---|---|
Rechtsanwälte | 2,5 Mio. € | Jahreshöchstleistung mind. 10 Mio. € |
Steuerberater | 1 Mio. € | Pro Schadensfall |
Wirtschaftsprüfer | 1 Mio. € | Ohne Jahreshöchstgrenze |
Die Popularität der PartG mbB wächst stetig. 2019 gab es bereits 2.200 PartG mbB im Rechtsbereich, ein Anstieg von 12% zum Vorjahr. Die Kombination aus Haftungsbegrenzung und Versicherungspflicht macht diese Rechtsform für viele Freiberufler attraktiv.
Eintragung und Registrierung der PartG mbB
Die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Registrierung. Seit 2013 ist diese Rechtsform für freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater möglich.
Notwendige Unterlagen
Für die Eintragung ins Partnerschaftsregister sind folgende Dokumente erforderlich:
- Gesellschaftsvertrag
- Personalausweise der Gründungspartner
- Nachweis der Berufszulassung
- Berufshaftpflichtversicherungspolice
Ablauf der Registrierung
Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht. Das Partnerschaftsregister verlangt detaillierte Angaben:
- Name und Sitz der Partnerschaft
- Persönliche Daten aller Partner
- Ausgeübte Berufe
- Gegenstand der Partnerschaft
- Vertretungsbefugnisse
Namensführung und Zusätze
Der Name der PartG mbB muss den Zusatz „mit beschränkter Berufshaftung“ oder „mbB“ enthalten. Dieser mbB-Zusatz signalisiert die Haftungsbeschränkung nach außen. Die korrekte Namensführung ist entscheidend für die rechtliche Wirksamkeit der Gesellschaft.
Aspekt | Anforderung |
---|---|
Mindestanzahl Partner | 2 natürliche Personen |
Mindestkapital | Nicht erforderlich |
Haftungsbeschränkung | Nur für berufliche Fehler |
Versicherungspflicht | Berufshaftpflichtversicherung |
Berufshaftpflichtversicherung als Kernvoraussetzung
Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine zentrale Voraussetzung für die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB). Sie dient dem Schutz des Privatvermögens der Partner und deckt potenzielle Haftungsrisiken ab.
Die Versicherungspflicht für die PartG mbB ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestversicherungssumme variiert je nach Berufsgruppe. Für Rechtsanwälte beträgt sie 2,5 Millionen Euro pro Versicherungsfall, während Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine Summe von 1 Million Euro je Schadensfall nachweisen müssen.
Berufsgruppe | Mindestversicherungssumme |
---|---|
Rechtsanwälte | 2,5 Mio. Euro |
Steuerberater | 1 Mio. Euro |
Wirtschaftsprüfer | 1 Mio. Euro |
Diese Versicherungssummen sollen sicherstellen, dass die Gesellschaft im Falle von Berufshaftungsansprüchen zahlungsfähig bleibt. Die Haftungsrisiken werden so effektiv abgedeckt, ohne das persönliche Vermögen der Partner zu gefährden.
Der Abschluss einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung ist nicht nur rechtlich verpflichtend, sondern auch ein wichtiger Schutz für die Gesellschaft und ihre Partner. Sie ermöglicht es der PartG mbB, ihre beruflichen Tätigkeiten mit der nötigen finanziellen Sicherheit auszuüben.
Steuerliche Aspekte der PartG mbB
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) bietet Freiberuflern eine attraktive Rechtsform mit besonderen steuerlichen Merkmalen. Das Steuerrecht für diese Gesellschaftsform weist einige Besonderheiten auf, die für Steuerberater, Rechtsanwälte und andere freie Berufe von Bedeutung sind.
Einkommensteuerliche Behandlung
Bei der PartG mbB wird der Gewinn auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und auf die Partner verteilt. Jeder Partner versteuert seinen Anteil im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer. Dies entspricht dem Transparenzprinzip, das auch bei anderen Personengesellschaften Anwendung findet.
Gewerbesteuerliche Besonderheiten
Ein wesentlicher Vorteil der PartG mbB ist die Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht für freiberufliche Tätigkeiten. Dies unterscheidet sie von Kapitalgesellschaften wie der GmbH, bei denen die Gewerbesteuer zu einer höheren Gesamtsteuerbelastung führen kann.
Umsatzsteuerliche Aspekte
In Bezug auf die Umsatzsteuer gelten für die PartG mbB die allgemeinen Regelungen. Die Gesellschaft ist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und muss ihre Leistungen entsprechend versteuern. Für bestimmte freiberufliche Tätigkeiten können jedoch Befreiungen oder ermäßigte Steuersätze gelten.
Die steuerlichen Vorteile der PartG mbB machen sie zu einer attraktiven Option für Freiberufler, die eine Haftungsbeschränkung anstreben, ohne auf die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft verzichten zu müssen.
Geschäftsführung und Vertretung
Die Geschäftsführung und Vertretung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) wird im Partnerschaftsvertrag geregelt. Dieser Vertrag legt die Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsregelung fest.
Grundsätzlich ist jeder Partner berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Verträge mit Kunden kommen stets zwischen dem Kunden und der PartG zustande, wobei der Partner als Vertreter der Gesellschaft handelt.
Der Partnerschaftsvertrag kann Einschränkungen der Vertretungsberechtigung vorsehen. Beispielsweise kann ein Partner von der Vertretung ausgeschlossen werden oder es kann festgelegt werden, dass nur alle Partner gemeinsam oder bestimmte Partner zusammen die PartG vertreten dürfen.
Die interne Organisation der PartG mbB wird ebenfalls im Partnerschaftsvertrag geregelt. Dieser legt fest, wie Entscheidungen getroffen werden und wie die Aufgaben unter den Partnern verteilt sind.
Aspekt | Regelung |
---|---|
Vertretungsberechtigung | Grundsätzlich jeder Partner einzeln |
Einschränkungen | Möglich durch Partnerschaftsvertrag |
Vertragsschluss | Zwischen Kunde und PartG |
Interne Organisation | Festgelegt im Partnerschaftsvertrag |
Vor- und Nachteile der Rechtsform
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) bietet Freiberuflern seit ihrer Einführung 2013 eine attraktive Rechtsform. Sie vereint Flexibilität mit einer Haftungsbeschränkung, was sie besonders für Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten interessant macht.
Vorteile gegenüber anderen Gesellschaftsformen
Ein Hauptvorteil der PartG mbB ist die Haftungsbeschränkung. Partner haften nur für eigene berufliche Fehler, nicht für die ihrer Kollegen. Dies bietet mehr Schutz als klassische Partnerschaftsgesellschaften. Zudem ist kein Mindestkapital erforderlich, was die Gründung erleichtert.
Die Flexibilität zeigt sich in der einfachen Gründung und Verwaltung. Mindestens zwei Freiberufler können eine PartG mbB gründen, wobei die Gesamtkosten ab 230 Euro beginnen. Die Gesellschaft ermöglicht es, Fachwissen und Ressourcen zu bündeln, was die Effizienz steigert.
Potenzielle Nachteile
Ein Nachteil sind die höheren Versicherungskosten. Die Haftungsbeschränkung erfordert eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssumme. Zudem sind Partner an Katalogberufe gebunden, was die Flexibilität einschränkt. Das Ausscheiden eines Partners kann zur Auflösung führen, wenn er nicht mehr freiberuflich tätig ist.
Kostenaspekte
Die Gründungskosten sind vergleichsweise gering. Die Eintragung ins Partnerschaftsregister kostet 100 Euro pro Person, notarielle Beglaubigungen beginnen bei 130 Euro. Laufende Kosten umfassen die Berufshaftpflichtversicherung. Steuerlich profitieren PartG mbB von der Befreiung von der Gewerbesteuer und können eine vereinfachte Einnahme-Überschuss-Rechnung nutzen.
Aspekt | Vorteil | Nachteil |
---|---|---|
Haftung | Beschränkt auf eigene Fehler | Höhere Versicherungskosten |
Gründung | Einfach, ab 230 Euro | Mindestens zwei Partner nötig |
Flexibilität | Bündelung von Fachwissen | Auf Katalogberufe beschränkt |
Steuern | Keine Gewerbesteuer | Umsatzsteuerpflicht möglich |
Auflösung und Beendigung der PartG mbB
Die Gesellschaftsauflösung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Typische Auslöser sind der Ablauf der vereinbarten Gesellschaftsdauer, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eine gerichtliche Entscheidung. Der Prozess wird in der Regel durch einen gemeinsamen Beschluss der Partner eingeleitet.
Bei der Auflösung stehen zwei Optionen zur Verfügung: die Liquidation oder die Naturalteilung. Bei einer Liquidation wird das Gesellschaftsvermögen verwertet und unter den Partnern aufgeteilt. Eine Naturalteilung ermöglicht beispielsweise die Aufspaltung in Einzelpraxen.
Das Ausscheiden von Partnern ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Der Anteil eines ausscheidenden Partners wächst den verbleibenden Partnern zu, sofern mindestens zwei Partner in der PartG verbleiben. Zu beachten ist die Nachhaftung: Ein ausscheidender Partner haftet für Verbindlichkeiten der Partnerschaft grundsätzlich fünf Jahre lang weiter.
Aspekt | Regelung |
---|---|
Auflösungsgründe | Zeitablauf, Insolvenz, Gerichtsentscheidung |
Auflösungsoptionen | Liquidation, Naturalteilung |
Partnerausscheiden | Anteilszuwachs, 5-jährige Nachhaftung |
Todesfall | Nicht vererblich (Ausnahme: abweichende Regelung) |
Im Todesfall ist die Beteiligung an einer Partnerschaft grundsätzlich nicht vererblich. Der Partnerschaftsvertrag kann jedoch abweichende Regelungen vorsehen. Bei der Planung der Gesellschaftsauflösung sollten alle Partner die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen sorgfältig abwägen.
Fazit
Die mbb rechtsform hat sich seit ihrer Einführung 1995 als attraktive Option für Freiberufler etabliert. Bis 2025 wird ihre Popularität voraussichtlich weiter steigen. Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung bietet eine ideale Balance zwischen Flexibilität und Schutz.
Besonders für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zeigen sich die Vorteile der PartG mbB. Sie schützt das Privatvermögen bei beruflichen Fehlern und vermeidet gleichzeitig die hohen Gründungskosten einer GmbH. Die geringeren Buchführungspflichten und steuerlichen Vorteile machen sie zusätzlich attraktiv.
Als Empfehlung lässt sich festhalten: Freiberufler sollten die mbb rechtsform ernsthaft in Betracht ziehen. Sie vereint die Vorzüge einer Personengesellschaft mit dem Haftungsschutz einer Kapitalgesellschaft. Für die Zukunftsperspektiven dieser Rechtsform sind die Aussichten positiv. Sie bietet eine moderne Lösung für die Herausforderungen freiberuflicher Zusammenarbeit im 21. Jahrhundert.