Guten Tag! Ich bin Thomas, Autor im Redaktionsteam von Webmasterplan.com. Wussten Sie, dass ab dem 1. Januar 2024 die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) offiziell rechtsfähig wird, wenn sie am Rechtsverkehr teilnimmt? Diese überraschende Neuerung ist nur eine von vielen Änderungen, die die GbR als Rechtsform im Jahr 2025 prägen.
Die GbR, eine beliebte Form der Personengesellschaft, besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern und bietet einen unkomplizierten Weg zur Unternehmensgründung. Ohne besondere Formalitäten und mit geringen Gründungskosten ist sie besonders für Kleinunternehmer und Freiberufler attraktiv.
In diesem Artikel beleuchten wir die Entwicklungen der GbR-Rechtsform bis 2025. Wir erklären die grundlegenden Merkmale dieser Gesellschaftsform und zeigen, warum sie auch heute noch für viele eine interessante Option darstellt. Dabei gehen wir auf die aktuellen rechtlichen Änderungen ein, insbesondere auf das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).
Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Form der Personengesellschaft, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Als einfachste Unternehmensform in Deutschland bietet die GbR Flexibilität und geringe Gründungskosten.
Definition und rechtliche Grundlagen
Die GbR-Definition umfasst den Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 705–740 BGB. Seit 2001 gilt die BGB-Gesellschaft als rechtsfähig und kann eigene Rechte und Pflichten begründen.
Anwendungsbereiche der GbR
Die Personengesellschaft GbR findet vielfältige Anwendung:
- Freiberufliche Zusammenschlüsse
- Kleinunternehmen und Startups
- Projektbezogene Kooperationen
- Immobilienverwaltung
- Erbengemeinschaften
Unterschied zu anderen Gesellschaftsformen
Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH benötigt die GbR kein Mindestkapital. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt. Anders als bei der OHG ist eine Eintragung ins Handelsregister nicht erforderlich. Die GbR wandelt sich zur OHG, wenn der Jahresumsatz 600.000 Euro oder der Gewinn 60.000 Euro übersteigt.
Für die Gründung einer GbR genügt ein formloser Gesellschaftsvertrag. Die Buchführung beschränkt sich auf eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese Merkmale machen die GbR zu einer beliebten Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler.
GBR Rechtsform: Merkmale und Eigenschaften
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine beliebte Personengesellschaft für Kleinunternehmer und Freiberufler. Die GbR-Merkmale zeichnen sich durch Flexibilität und einfache Gründung aus. Für die Gründung sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich, wobei kein Mindestkapital notwendig ist.
Zu den wichtigsten Eigenschaften der GbR gehört die unbegrenzte Haftung der Gesellschafter. Diese erstreckt sich sowohl auf das Geschäfts- als auch auf das Privatvermögen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 705 bis 740.
Ein bedeutender Vorteil der GbR ist die steuerliche Behandlung. Die Gesellschaft selbst ist nicht einkommensteuerpflichtig. Stattdessen werden Gewinne und Verluste den Gesellschaftern zugerechnet und unterliegen deren persönlichem Einkommensteuersatz. Umsatzsteuerpflicht besteht, wenn die GbR umsatzsteuerliche Leistungen erbringt.
Merkmal | Beschreibung |
---|---|
Gründung | Mindestens 2 Gesellschafter, kein Mindestkapital |
Haftung | Unbegrenzt, persönlich und gesamtschuldnerisch |
Buchführung | Keine Bilanzpflicht bis 60.000 € Gewinn oder 600.000 € Umsatz |
Besteuerung | Einkommensteuer auf Gesellschafterebene, Umsatzsteuer 19% |
Gewerbesteuer | Ab 24.500 € Gewerbeertrag |
Die GbR bietet eine unkomplizierte Struktur für kleine Unternehmen. Sie erfordert weniger Formalitäten als andere Rechtsformen und hat keine Publizitätspflichten. Diese Eigenschaften machen die GbR zu einer attraktiven Option für viele Gründer.
Gründung einer GbR
Die GbR gründen ist ein relativ einfacher Prozess. Zwei oder mehr Personen können sich zusammenschließen, um gemeinsam ein Ziel zu verfolgen. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist zwar nicht zwingend erforderlich, wird aber dringend empfohlen.
Voraussetzungen für die GbR-Gründung
Für die Gründung einer GbR benötigen Sie mindestens einen Mitgründer. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital. Allerdings sollten Sie beachten, dass bei Jahresumsätzen über 250.000 Euro die Gründung eines Handelsgewerbes notwendig werden kann.
Der Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag bildet das Fundament Ihrer GbR. Er regelt wichtige Aspekte wie Geschäftsführung, Gewinnverteilung und Haftung. Alle Gesellschafter sind normalerweise zur Geschäftsführung berechtigt, größere Entscheidungen erfordern die Zustimmung aller.
Anmeldung und formale Schritte
Die GbR-Anmeldung ist unkompliziert. Sie müssen Ihr Gewerbe beim zuständigen Amt anmelden und ein Bankkonto eröffnen. Beachten Sie steuerliche Aspekte: Der Gewerbesteuerfreibetrag liegt bei 24.500 Euro, die Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent. Kleinunternehmer können von der Umsatzsteuer befreit werden.
Aspekt | Details |
---|---|
Mindestanzahl Gesellschafter | 2 |
Mindestkapital | Nicht erforderlich |
Haftung | Persönlich und unbeschränkt |
Gewerbesteuerfreibetrag | 24.500 Euro |
Rechte und Pflichten der Gesellschafter
Die GbR-Gesellschafter haben vielfältige Rechte und Pflichten, die das Fundament der Geschäftsbeziehung bilden. Diese sind oft im Gesellschaftsvertrag festgelegt und umfassen wichtige Aspekte wie Geschäftsführung, Gewinnbeteiligung und Entnahmerechte.
Geschäftsführung und Vertretung
In der Geschäftsführung GbR sind alle Gesellschafter gleichberechtigt. Jeder Gesellschafter hat ein Stimmrecht bei Beschlüssen. Grundsätzlich ist die Zustimmung aller Gesellschafter für jedes Geschäft erforderlich, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde. Die gerichtliche Vertretung obliegt den Gesellschaftern mit Geschäftsführungsbefugnis.
Gewinn- und Verlustbeteiligung
Die Gewinnbeteiligung in der GbR erfolgt gemäß § 722 Abs. 1 BGB. Ohne individuelle Regelung wird der Gewinn gleichmäßig verteilt, was als „Gewinn- und Verlustbeteiligung nach Köpfen“ bezeichnet wird. Der Anspruch auf Gewinn besteht laut § 721 BGB erst nach Auflösung der GbR, mit einer möglichen jährlichen Verteilung.
Entnahmerechte der Gesellschafter
Die Entnahmerechte der GbR-Gesellschafter sind eng mit der Gewinnverteilung verknüpft. Gesellschafter haben Anspruch auf Aufwendungsersatz nach §§ 713, 670 BGB. Bei einer Geschäftsführertätigkeit steht ihnen zudem eine Vergütung zu. Die Beitragspflicht wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt, wobei ohne Vereinbarung gleiche Beiträge zu leisten sind.
Recht/Pflicht | Beschreibung | Gesetzliche Grundlage |
---|---|---|
Stimmrecht | Bei Gesellschafterbeschlüssen | Gesellschaftsvertrag |
Gewinnbeteiligung | Gleichmäßige Verteilung, falls nicht anders geregelt | § 722 Abs. 1 BGB |
Informationsrechte | Einsicht in Geschäftsbücher und Papiere | § 716 BGB |
Haftung | Unbeschränkt und persönlich | Gesetzliche Regelung |
Kündigungsrecht | Jederzeit möglich, wenn nicht anders vereinbart | § 723 BGB |
Haftung in der GbR
Die GbR-Haftung ist ein zentrales Thema für Unternehmer. In einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Diese Gesellschafterhaftung erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der GbR.
Jeder Gesellschafter kann von Gläubigern im vollen Umfang persönlich in Anspruch genommen werden. Die Haftung besteht auch nach dem Ausscheiden aus der GbR für bis zu fünf Jahre. Selbst bei Auflösung der Gesellschaft bleiben die Gesellschafter haftbar, solange Verbindlichkeiten bestehen.
Eine Haftungsbeschränkung in der GbR ist komplex. Interne Vereinbarungen zur Haftungsbegrenzung haben keine Wirkung gegenüber Dritten. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt, dass der Zusatz „mbH“ nicht ausreicht, um die Haftung zu beschränken.
Aspekt | Haftung in der GbR |
---|---|
Art der Haftung | Persönlich und unbeschränkt |
Haftungsumfang | Gesamtes Privatvermögen |
Haftungsdauer nach Austritt | Bis zu 5 Jahre |
Haftungsbeschränkung möglich? | Im Außenverhältnis nicht wirksam |
Ab 2024 tritt das neue Personengesellschaftsrecht in Kraft. Die Grundsätze der GbR-Haftung bleiben bestehen. Neu ist die Möglichkeit, die GbR in ein Gesellschaftsregister einzutragen. Eine Eintragung einer Haftungsbeschränkung ist jedoch gesetzlich unzulässig.
Steuern und Buchführung
Die steuerlichen Aspekte und Buchführungspflichten einer GbR sind wichtige Themen für Unternehmer. Die GbR-Steuern umfassen verschiedene Bereiche, die sorgfältig beachtet werden müssen.
Einkommensteuer und Gewerbesteuer
Bei einer GbR versteuern die Gesellschafter ihre Gewinnanteile individuell. Die Gewerbesteuer GbR fällt an, wenn die Erträge 24.500 EUR pro Jahr übersteigen. Freiberufler sind von dieser Steuer befreit.
Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug
Eine GbR wird umsatzsteuerpflichtig, wenn die Brutto-Umsätze im Vorjahr über 22.000 EUR und im aktuellen Jahr über 50.000 EUR liegen. Der Vorsteuerabzug ermöglicht es, die gezahlte Umsatzsteuer zurückzufordern.
Buchführungspflichten
Die Buchführung GbR ist ein wichtiger Aspekt des Unternehmensalltags. Bei einem Gewinn bis zu 60.000 EUR oder einem Umsatz bis zu 600.000 EUR genügt eine Einnahmen-Überschussrechnung. Übersteigen die Werte diese Grenzen, ist eine Bilanz erforderlich.
Buchführungsart | Gewinngrenze | Umsatzgrenze |
---|---|---|
Einnahmen-Überschussrechnung | Bis 60.000 EUR | Bis 600.000 EUR |
Bilanzierung | Über 60.000 EUR | Über 600.000 EUR |
Die korrekte Handhabung von GbR-Steuern und Buchführung ist entscheidend für den Geschäftserfolg. Eine sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung helfen, steuerliche Vorteile zu nutzen und Fehler zu vermeiden.
Änderungen und Beendigung der GbR
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann verschiedene Veränderungen durchlaufen oder beendet werden. Ab 2024 gelten neue Regelungen, die den Gesellschafterwechsel, die Kündigung und die Auflösung betreffen.
Gesellschafterwechsel
Der Gesellschafterwechsel wird durch das neue Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vereinfacht. Ab 2024 müssen Änderungen im Gesellschafterbestand nur noch im Gesellschaftsregister eingetragen werden. Die Kosten für die Ersteintragung einer GbR mit bis zu drei Gesellschaftern betragen 100 Euro, für jeden weiteren Gesellschafter kommen 40 Euro hinzu.
Kündigung und Austritt
Die GbR-Kündigung kann zur Auflösung der Gesellschaft führen. Bei einer unbefristeten GbR kann jeder Gesellschafter ohne besonderen Grund kündigen. Eine Kündigung zur Unzeit kann jedoch Schadensersatzpflichten nach sich ziehen. Bei befristeten GbRs ist eine Kündigung nur bei wichtigem Grund möglich, etwa bei Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses.
Auflösung der Gesellschaft
Die GbR-Auflösung erfolgt in drei Phasen: Auflösung, Auseinandersetzung und Vollbeendigung. Zunächst werden schwebende Geschäfte beendet und Schulden beglichen. Die Gesellschafter müssen für Fehlbeträge aufkommen. Nach Rückerstattung der Einlagen wird ein eventueller Überschuss verteilt. Mit der Vollbeendigung erlischt die GbR, wobei die Gesellschafter weiterhin persönlich für Schulden haften.
Der Austritt des vorletzten Gesellschafters führt zum liquidationslosen Erlöschen der Gesellschaft. Das Vermögen geht dann auf den letzten Gesellschafter über. Diese neuen Regelungen vereinfachen den Prozess der GbR-Auflösung und sorgen für mehr Klarheit bei Gesellschafterwechseln.
Vor- und Nachteile der GbR
Die GbR-Rechtsform bietet Unternehmern in Deutschland 2025 einige bemerkenswerte GbR-Vorteile. Die schnelle und unkomplizierte Gründung ohne Mindeststammkapital macht sie besonders attraktiv für Startups und Kleinunternehmer. Im Vergleich zur GmbH mit 25.000 Euro oder AG mit 50.000 Euro Mindestkapital ist die GbR kostengünstig zu gründen.
Ein weiterer GbR-Vorteil ist die vereinfachte Buchführung. Bis zu einem Jahresgewinn von 60.000 Euro oder Umsatz von 600.000 Euro genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die steuerliche Behandlung ist ebenfalls vorteilhaft, da Gewinne direkt bei den Gesellschaftern versteuert werden. Die Kleinunternehmerregelung gilt bei Umsätzen unter 22.000 Euro im Vorjahr.
Zu den GbR-Nachteilen zählt die unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Dies stellt ein erhebliches Risiko dar. Außerdem erfordert die Beschlussfassung in der Regel Einstimmigkeit, was die Entscheidungsfindung erschweren kann. Im Vergleich GbR vs. andere Rechtsformen zeigt sich: Ab 500.000 Euro Jahresumsatz erfolgt eine automatische Umwandlung in eine OHG, was zusätzliche Pflichten mit sich bringt.